Glossar
Approbation: Die staatliche Zulassung zur Berufsausübung
Bonusprogramm:
Bei einigen Krankenkassen gibt es besondere Bestimmungen und Bonusprogramme. Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrer Krankenkasse.
Schweigepflicht
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind zur Verschwiegenheit über die Inhalte der Gespräche mit ihren Klientinnen und Klienten verpflichtet. Sollten die TherapeutInnen es für die Behandlung als hilfreich erachten, Informationen von anderen Beteiligten einzuholen oder sich mit ihnen auszutauschen (z.B. ÄrztInnen, BetreuerInnen, Klinikberichte), so besprechen sie dies mit Ihnen. Wenn Sie damit einverstanden und die Inhalte des Austausches abgesprochen sind, füllen Sie eine Schweigepflichtentbindung aus und unterzeichnen sie. Erst dann, wenn die andere Person oder Einrichtung eine Kopie dieser Schweigepflichtsentbindung erhalten hat, findet der Austausch statt. Gleiches gilt, wenn Dritte Informationen über Sie von mir erbitten. Wir besprechen auf Ihren Wunsch hin gerne mit Ihnen den Informationsaustausch.